_ wurde ausserdem um 2:21 Uhr der Antennenstandort Mühlau registriert. Dieses Gerät trug dann der Beschuldigte bei seiner Festnahme am 30.10.2017 auf sich (pag. 916 f.). Schliesslich wurde im entwendeten Opel Corsa, welcher im Übrigen am 27.10.2017 – wie bereits am 1.10.2017 der entwendete Fiat Seicento – in Volketswil ZH aufgefunden wurde, auf der Beifahrerseite die DNA von X.________ sichergestellt. Die Verteidigung brachte vor, dass in beiden Fällen in den entwendeten Autos keine DNA des Beschuldigten gefunden worden sei. Dies sei doch sehr seltsam.