Vor diesem Hintergrund ist zum einen offensichtlich, dass der Beschuldigte und sein Komplize nach der Flucht wieder ein Fahrzeug benötigten, um mitten in der Nacht aus der Gegend wegzukommen. Zum anderen liegt der Ort, wo in der gleichen Nacht der Fiat Seicento von Q.________ entwendet wurde (________ (Adresse), Morschach) nur ca. 4 km vom Ort, wo X.________ und der Beschuldigte den Renault Mégane zurückliessen, entfernt. Zu beachten sind hierbei auch die Aussagen des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung. So führte er aus, dass er auf der Flucht nach dem Unfall in Brunnen orientierungs-