___ nach der Anhaltung ihres Personenwagens im Rahmen einer Verkehrskontrolle die Flucht. Dass sie in jener Nacht des 19.9.2017 gemeinsam unterwegs waren, ist insbesondere aufgrund der im zurückgelassenen Renault Mégane sichergestellten DNA-Spuren und der darin aufgefundenen (gefälschten) Ausweise belegt. Vor diesem Hintergrund ist zum einen offensichtlich, dass der Beschuldigte und sein Komplize nach der Flucht wieder ein Fahrzeug benötigten, um mitten in der Nacht aus der Gegend wegzukommen.