6.8 Entwendungen der Personenwagen in Morschach SZ und Mühlau AG Die beiden Entwendungen von Personenwagen in Morschach und Mühlau werden vom Beschuldigten bestritten. Gegen ihn sprechen indessen mehrere Belastungstatsachen. So ist die Entwendung im Fall Morschach mit dem Sachverhalt betreffend Hinderung einer Amtshandlung in Brunnen verknüpft, welcher zum vom Beschuldigten unangefochten gebliebenen Schuldspruch gemäss Ziff. 8.2 des erstinstanzlichen Urteilsdispositiv geführt hat. Bei diesem Vorfall ergriffen der Beschuldigte und X.________ nach der Anhaltung ihres Personenwagens im Rahmen einer Verkehrskontrolle die Flucht.