_ übrig bleiben. Die Indizien deuten indes klar darauf hin, dass es der Beschuldigte war, welcher die Halterabfrage tätigte und den Einbruchdiebstahl verübte. Dass er mit dem Einbruch nichts zu tun haben will, ist als reine Schutzbehauptung zu anzusehen. Für die Kammer ist der Sachverhalt auch bezüglich des Einbruchdiebstahls in Altnau TG erstellt.