Schliesslich liegt als weiteres Indiz der zum Beschuldigten passende modus operandi vor. So wurde auch in Tscherlach SG zunächst das Gitter zum Lüftungsschacht entfernt und stieg die Täterschaft dann durch das Kellerfenster in die Liegenschaft ein. In Rahmen einer Gesamtbetrachtung deuten somit alle Indizien auf den Beschuldigten als Täter hin. Die Einwände der Verteidigung können daher nicht gehört werden.