Dass in derselben Nach erwiesenermassen auch der Einbruch am U________weg 21 21 in Lyss vom Beschuldigten verübt worden ist, schliesst eine Täterschaft desselben im Fall Tscherlach SG jedenfalls nicht aus. Es ist ohne Weiteres möglich, dass der Beschuldigte die beiden Einbrüche in derselben Nacht verübt hat, bestätigte er doch anlässlich der oberinstsanzlichen Verhandlung, dass er mit dem Auto nach Lyss gekommen sei (pag. 1985) und ist Lyss von Tscherlach aus über die Autobahn in etwas mehr als zwei Stunden zu erreichen.