_, gegenüber der Kantonspolizei St. Gallen entnehmen. Diese sagte aus, dass sie am Dienstag, 25.7.2017, gegen 23.00 Uhr, das Haus an der ________ (Adresse) in Tscherlach SG ordnungsgemäss verschlossen habe. Am 27.7.2019, gegen 20.55 Uhr, habe sie die Eingangstüre geöffnet. Als sie die Post ins Wohnzimmer gebracht habe, habe sie festgestellt, dass die gestrige Post – wobei es sich um diejenige vom 25.7.2019 handeln muss, da sie seither nicht mehr im Haus war – nicht mehr an der gleichen Stelle gelegen sei (pag. 480). Denkbar wäre demnach, dass der Einbruch in Tscherlach bereits in der Nacht vom 25./26.7.2016 verübt wurde.