Es passt auch, wenn der Beschuldigte sagt, er habe das Auto von I.________ (U________weg 21, Lyss) am 25.7.2019 auf dem Flughafenparking in Kloten gesehen und er dann möglicherweise zuerst an die ebenfalls per Abfrage eruierte, aber von Kloten aus näher gelegene Adresse in Tscherlach SG (Fahrzeit rund 80 Minuten) fuhr. Näheres zur genauen Tatzeit im Fall Tscherlach SG lässt sich denn auch den Aussagen von AA.________, Schwägerin des Geschädigten H.________, gegenüber der Kantonspolizei St. Gallen entnehmen.