Der Beschuldigte steuerte seine Ziele zugegebenermassen stets mit einem Navigationssystem an (pag. 1988). Gibt man nun etwa in Google Maps als Ziel die Liegenschaft U________weg 21 – also das Objekt des vom Beschuldigten eingestandenen Diebstahls – ein, fällt auf, dass die vorgeschlagene Route von der Autobahn herkommend nicht an der Hausnummer 6b vorbeiführt. Dasselbe gilt für die Fahrt in die entgegengesetzte Richtung zu den Autobahnauffahrten Lyss Süd und Lyss Nord. Somit ist das Indiz der örtlichen Nähe der beiden Liegenschaften in diesem Sinne differenzierter zu betrachten.