gewaltsam den Schlosszylinder der Wohnungstür mit einem unbekannten Werkzeug ab und nahm diesen mit. Die Polizei bezeichnete dieses Vorgehen in der entsprechenden Anzeige als Phänomen «Cilindro» (pag. 435). Ein solcher modus operandi lässt sich bei den anderen, vom Beschuldigten eingestandenen Einbrüchen jedoch nicht feststellen. Wie ausgeführt (vgl. Ziff. 6.2 hiervor), gehörte es gerade nicht zur typischen Vorgehensweise des Beschuldigten, an Türschlössern zu manipulieren. Daneben lässt das Mehrfamilienhaus U________weg 6b von aussen auch nicht auf besonders vermögende Bewohner und damit auf eine lukrative Beute schliessen.