6.5 Einbruchdiebstahl am U________weg 6b in Lyss Ebenfalls dünn erscheint der Kammer das Beweisfundament beim zweiten Fall in Lyss am U________weg 6b vom 23. – 29.7.2017 z.N. D.________. Hier stützte sich die Vorinstanz einzig auf die örtliche und zeitliche Nähe zum Einbruchdiebstahl vom 26./27.7.2017 am U________weg 21 z.N. I.________, den ähnlichen modus operandi und die Tatsache, dass vor allem Schmuck gestohlen wurde (pag. 1816; S. 27 der Urteilsbegründung). Ein örtlicher Zusammenhang mit dem Einbruchdiebstahl am U________weg 21 in Lyss ist hier offensichtlich gegeben.