6.4 Einbruchdiebstähle in Niederbipp und Ependes FR Mustermässig gleichscheinende Schuhspuren wie beim zugestandenen Einbruchdiebstahl am U________weg 21 in Lyss wurden bei den Einbrüchen in Niederbipp vom 1./2.7.2017 z.N. G.________ und in Ependes FR in der Zeit vom 23. – 27.7.2017 z.N. C.________ gesichert. Auf diese Schuhspuren, einen angeblichen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang sowie den ähnlichen modus operandi und die Tatsache, dass vor allem Schmuck gestohlen wurde, stützte die Vorinstanz sowohl den Schuldspruch betreffend Niederbipp (pag. 1813; S. 24 der Urteilsbegründung) als auch denjenigen betreffend Ependes FR (pag.