Sodann können dem Urteil des Bezirksgerichts Kreuzlingen vom 5.11.2014 (pag. 1000 ff.), in welchem der Beschuldigte unter anderem aufgrund diverser Einbruchdiebstähle zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten verurteilt worden ist, diverse Deliktsorte in der Ostschweiz entnommen werden (Bissegg, Neukirch, Arnegg, Mörschwil, Wil, usw.). Vor diesem Hintergrund kann jedenfalls nicht gesagt werden, ihm sei die betroffene Region völlig unbekannt. Für die Kammer ist deshalb aufgrund der erdrückenden Beweislast – insbesondere mit Blick auf die DNA-Spur – erstellt, dass der Beschuldigte den Einbruchdiebstahl in Diessenhofen TG begangen hat.