Dieses starke Indiz der DNA-Spur lässt sich für die Kammer schlichtweg nicht ausblenden. Bezeichnenderweise konnte sich auch die Verteidigung nicht erklären, wie die DNA des Beschuldigten an den Tatort gelangt sein soll (pag. 1993). Abgesehen von der DNA-Spur deuten noch weitere Indizien auf eine Täterschaft des Beschuldigten hin: So wurde kurz vor dem Einbruchdiebstahl, nämlich am