(Adresse) in Diessenhofen TG das DNA-Profil des Beschuldigten gesichert werden konnte (pag. 587 ff.). Eine Erklärung dafür, wie diese Spur dorthin gekommen sein könnte, vermochte der Beschuldigte im ganzen Verfahren keine zu geben. Beispielhaft sei etwa seine aktuellste Aussage hierzu anlässlich der Berufungsverhandlung erwähnt, wonach er sich dies nicht erklären könne und es für ihn unverständlich sei, wie seine DNA dorthin gekommen sei (pag. 1986). Dieses starke Indiz der DNA-Spur lässt sich für die Kammer schlichtweg nicht ausblenden.