er selbst gab hingegen an, ein schräg gestelltes Fenster aufgedrückt zu haben. Festzuhalten ist jedenfalls, dass der Beschuldigte nie an Türschlössern manipulierte, sondern stets möglichst unbemerkt (namentlich durch Fenster) in die Häuser eindrang, was er insofern bestätigte, wenn er betreffend den Einbruch in die Liegenschaft U________weg 21 in Lyss sagte: «Wenn ich durch die Eingangstüre reingegangen bin dann bin ich nicht der Täter, ich habe nie eine Eingangstüre aufgebrochen» (pag. 283 Z. 138 f.).