Daneben weist auch die Art und Weise, wie der Beschuldigte in die Häuser gelangte, in den drei Fällen deutliche Parallelen auf. Im Fall des Einbruchdiebstahls in St. Gallen etwa wuchtete er mit einem Flachwerkzeug das Küchenfenster auf, im Fall Mels verschaffte er sich den Zutritt zur Liegenschaft durch Hochheben des Luftschachtgitters und anschliessendes Aufwuchten des Kellerfensters. Im Fall Lyss schlich sich der Beschuldigte gemäss Anzeigerapport durch die offenstehende Haustüre in das Haus; er selbst gab hingegen an, ein schräg gestelltes Fenster aufgedrückt zu haben.