Diesen Fällen ist gemeinsam, dass am Tatort die DNA des Beschuldigten gesichert werden konnte. In allen drei Fällen gab es im Vorfeld zudem Abfragen zu den Haltern von Personenwagen über deren Kontrollschildnummern (nachfolgend KS-Nummern): Im Fall Lyss über die Rufnummer ________ (registriert auf V.________) auf die KS-Nummer des Geschädigten (pag. 520); im Fall St. Gallen über die Nummer ________ (registriert auf W.________); dieses Gerät wurde vom Beschuldigten am 19.9.2017 bei der Flucht in Brunnen zurückgelassen, pag. 736) ebenfalls auf die KS-Nummer des Geschädigten und im Fall Mels über die Rufnummern