6.2 Rechtskräftige Schuldsprüche wegen Einbruchdiebstahl Vom Beschuldigten eingestanden sind die Einbruchdiebstähle in Lyss vom 26./27.7.2017 (U________weg 21 21, z. N. I.________), Mels SG vom 2.9.2017 (Versuch, z.N. N.________) und St. Gallen vom 9./10.9.2017 (z.N. O.________ und P.________). Die entsprechenden Schuldsprüche wurden vom Beschuldigten folgerichtig auch nicht angefochten und sind in Rechtskraft erwachsen. Diesen Fällen ist gemeinsam, dass am Tatort die DNA des Beschuldigten gesichert werden konnte.