11 die Vorinstanz ausgeführt hat – bei der Beurteilung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Straftaten die gesamte Beweislage massgebend. Dieses Vorgehen schliesst indessen nicht aus, dass Fallgruppen gebildet werden. Nachdem in casu überwiegend indirekte Beweise zu würdigen sind, seien kurz die Anforderungen an einen Indizienbeweis rekapituliert: Liegen keine direkten Beweise vor, ist nach der Rechtsprechung auch ein indirekter Beweis zulässig.