282 Z. 133). Angesprochen auf eine sichergestellte DNA-Spur von ihm entgegnete er zudem: «Wenn Sie mir im Detail zeigen können erinnere ich mich vielleicht… Ich will kein Spiel spielen» (pag. 238 Z. 157 ff.). Daneben quittierte der Beschuldigte Fragen der Polizei und der Staatsanwaltschaft regelmässig mit Gegenfragen. Insbesondere erkundigte er sich danach, welche Beweise die Strafverfolgungsbehörden gegen ihn in der Hand hätten.