Bei der Beurteilung der A.________ zur Last gelegten Straftaten ist daher die gesamte Beweislage und nicht bloss eine Einzelbetrachtung der Sachverhalte massgebend. Das Gericht stützte sich folglich auf eine Gesamtbetrachtung des beweismässig erstellten Verhaltens des Beschuldigten ab. Nachfolgend werden zuerst die drei vom Beschuldigten eingestandenen Einbruchdiebstähle, danach die bestrittenen und anschliessend die weiteren Straftaten (Autodiebstahl, Geldwäscherei, Fälschung von Ausweisen, Hinderung einer Amtshandlung, Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz) behandelt.