In einer zweiten Phase ging der Beschuldigte dazu über, in denjenigen Fällen, die durch objektive Beweismittel wie DNA-Spuren klar erstellt waren, ein Geständnis abzulegen. Allerdings gab er sowohl im Vor- wie auch im Hauptverfahren nur zu, was er schlechterdings nicht mehr bestreiten konnte und hoffte darauf, in den weiteren, ähnlich gelagerten Fällen, die auf weniger objektiven Spuren beruhten, einen Freispruch zu erwirken (sog. prozesstaktisches Aussageverhalten).