6.1 Vorbemerkungen Die Vorinstanz führte im Rahmen ihrer Vorbemerkungen zum Aussageverhalten des Beschuldigten Folgendes aus (vgl. pag.1801 f.; S. 12 f. der Urteilsbegründung): Im Rahmen einer Vorbemerkung ist kurz auf das Aussageverhalten des Beschuldigten einzugehen. Der Beschuldigte zeigte von Beginn an und bis zur Hauptverhandlung das klassische Aussageverhalten eines abgebrühten Profieinbrechers mit entsprechender Polizei- und Gerichtserfahrung. So bestritt er in den ersten polizeilichen Befragungen vorerst einmal alles, wobei sein Aussageverhalten geprägt war von sehr häufigen Gegenfragen.