1.7 Hinderung einer Amtshandlung, mehrfach begangen (Ziff. I. 8.2 + 8.3 erstinstanzliches Urteilsdispositiv); 1.8 Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen (Ziff. I. 9.2, 9.3, 9.4, 9.5 + 9.6 erstinstanzliches Urteilsdispositiv); 1.9 Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, mehrfach begangen (Ziff. I. 10 erstinstanzliches Urteilsdispositiv); 2. der Rückversetzung bezüglich die aufgeschobene Reststrafe von 32 Tagen; 3. der Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände sowie der beschlagnahmten Geldbeträge von CHF 946.50 und Euro 100.00. II.