7 Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 11. Januar 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Schuldsprüche wegen 1.1 Diebstahls sowie Versuchs dazu, mehrfach und gewerbsmässig begangen zum Nachteil von I.________, N.________ sowie O.________ und P.________ (Ziff. I. 1.5, 1.8 + 1.9 erstinstanzliches Urteilsdispositiv);