4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 30. August 2019; pag. 1965 f.) sowie ein aktueller Führungsbericht bei der JVA Thorberg (datierend vom 10. September 2019; pag. 1972 ff.) eingeholt. Ebenso wurde beim polizeilichen Sachbearbeiter das Original der Auskunft von IP Podgorica betreffend Führerausweis des Beschuldigten (datierend vom 22. November 2017; pag. 1968 f.) eingeholt. Im Weiteren wurde der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung kurz zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 1983 ff.).