In der Folge wurde der Beschuldigte per 4. März 2019 vorerst in die Vollzugsabteilung des Regionalgefängnisses Burgdorf eingewiesen. Per 9. April 2019 erfolgte dann die Verlegung in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Thorberg, wo er sich auch im Zeitpunkt des oberinstanzlichen Urteils) noch befand (pag. 1941).