4 Entwendung zum Gebrauch gemäss Ziff. I. 5.1 und 5.2, wegen Hinderung einer Amtshandlung gemäss Ziff. I. 8.1 sowie wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz gemäss Ziff. I. 9.1 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs. Angefochten wurden weiter die Strafzumessung, die Verteilung der Verfahrenskosten und die zivilrechtlichen Verurteilungen (pag. 1911 ff.).