Ferner verurteilte sie den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00, zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00 sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten und sprach eine Landesverweisung von 10 Jahren aus. Im Zivilpunkt wurde der Beschuldigte zur Bezahlung von CHF 17‘421.40 Schadenersatz zuzüglich Zins an die E.________ AG und zur Bezahlung von CHF 27‘550.00 Schadenersatz zuzüglich Zins an den Zivilkläger D.________ verurteilt. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin C.________ verwies die Vorinstanz auf den Zivilweg. Für den Zivilpunkt wurden keine Kosten ausgeschieden.