der Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), begangen in der Zeit vom 1.7.2017 bis 30.10.2017 durch rechtswidrige Einreise und rechtswidrigen Aufenthalt. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten aufgrund dieser Schuldsprüche zu einer Freiheitsstrafe von 56 Monaten, unter Anrechnung von 439 Tagen Untersu- chungs- und Sicherheitshaft. Ferner verurteilte sie den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00, zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00 sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten und sprach eine Landesverweisung von 10 Jahren aus.