Unterlassen der Richtungsanzeige d) Nichtbeherrschen des Fahrzeuges 9.3 Pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall ohne Personenschaden 9.4 Vereitelung der Blutprobe als Motorfahrzeugführer 9.5 Ungenügendes Sichern des Fahrzeuges gegen das Wegrollen 9.6 Nichtbeachten von polizeilichen Weisungen bzw. Haltezeichen 10. der Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), begangen in der Zeit vom 1.7.2017 bis 30.10.2017 durch rechtswidrige Einreise und rechtswidrigen Aufenthalt.