9. der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG), begangen am 21.10.2017 in Sins AG durch 9.1 Führern eines Personenwagens ohne Berechtigung 9.2 grobe Verletzung von Verkehrsregeln, begangen durch: a) Überqueren einer Sicherheitslinie b) Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit um ca. 60 km/h c) Unterlassen der Richtungsanzeige d)