Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 28. November 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde: der Urkundenfälschung, mehrfach begangen in der Zeit zwischen Oktober 2016 und Juni 2017 in Bern. II. A.________ wird schuldig erklärt: des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe, mehrfach begangen in der Zeit zwischen Oktober 2016 und Juni 2017 in Bern, und unter Einschluss des Schuldspruchs gemäss Ziff. I.