Für die Vorbereitung der Verhandlung (inkl. Rechtsabklärungen, Aktenstudium und Redaktion des Plädoyers) erachtet die Kammer einen Zeitaufwand von maximal 5 anstatt 9 Stunden für geboten. Zudem werden für Berufungsanmeldung, Kurzbriefe an den Klienten und Schreiben an das Obergericht jeweils 10 anstatt 20 Minuten entschädigt. Der Aufwand wird deshalb um 7 Stunden auf noch angemessen erscheinende 15 Stunden gekürzt. So beträgt die Entschädigung im Rechtsmittelverfahren immer noch mehr 50% der erstinstanzlich zugesprochenen Entschädigung (vgl. Art. 17 Abs. 1 Bst.