Ob der Beschuldigte diesen Vorschlag akzeptiert und mit der Steuerverwaltung eine Vereinbarung abgeschlossen hat, muss offen gelassen werden. Die Rechtsprechung der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts nimmt nicht gleichsam schematisch ab einer gewissen Aufenthaltsdauer eine Verwurzelung in der Schweiz an (Urteile des Bundesgerichts 6B_841/2019 vom 15. Oktober 2019 E. 2.5.1; 6B_131/2019 vom 27. September 2019 E. 2.5.5; 6B_143/2019 vom 6. März 2019 E. 3.3.2).