Die finanzielle Situation des Beschuldigten hat sich in den letzten Jahren verbessert. Er konnte seine Schulden auch durch Schuldensanierung reduzieren und die unrechtmässig bezogenen Sozialhilfeleistungen in der Höhe von CHF 8‘863.65 vollständig zurückbezahlen (pag. 450). Gemäss Betreibungsregisterauszug vom 1. November 2019 hat der Beschuldigte aber nach wie vor Verlustscheine von insgesamt CHF 65‘146.70 (pag. 421). Die Verteidigung machte an der oberinstanzlichen Verhandlung geltend, mit der Steuerverwaltung habe eine Vereinbarung getroffen werden können.