16.4 Härtefall Der Beschuldigte ist in der Türkei aufgewachsen und erst am 29. November 2006, im Alter von 29 Jahren, in die Schweiz eingereist (pag. 58 Ziff. 1). Er lebt folglich seit knapp 13 Jahren in der Schweiz. Seine bis zum 7. Februar 2019 gültige Niederlassungsbewilligung C wurde gemäss den Angaben des Beschuldigten bis 2024 verlängert (pag. 58 Ziff. 1; pag. 461 Z. 33 ff.). Die finanzielle Situation des Beschuldigten hat sich in den letzten Jahren verbessert.