18 verübt worden. Das Risiko von Entführungen durch terroristische Gruppierungen aus Syrien kann im Grenzgebiet nicht ausgeschlossen werden. Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in bestimmte Provinzen wird abgeraten, die Provinz F.________, von wo der Beschuldigte herkommt, gehört aber nicht dazu (https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/laender-reise- information/tuerkei/reisehinweise-tuerkei.html, letztmals besucht am 07.11.2019). 16.4 Härtefall