461 Z. 38 ff.). An der oberinstanzlichen Verhandlung erklärte der Beschuldigte, er möchte sein Deutsch weiter verbessern und wieder einen Deutschkurs besuchen. Aktuell besuche er aber keinen Kurs (pag. 462 Z. 6 ff.). Er habe bis vor zwei Monaten von der Firma aus einen Deutschkurs besucht. Der Kurs habe glaublich ein halbes Jahr gedauert. Es sei ein Kurs für Anfänger, Niveau A1, gewesen (pag. 462 Z. 12 ff.). Gegenüber den Einwohnerdiensten, Migration und Fremdenpolizei der Stadt Bern äusserte der Beschuldigte nie, dass eine Rückkehr in die Türkei für ihn nicht möglich wäre (pag. 60 Ziff. 7). Demgegenüber gab er gegenüber der Kantonspolizei an der Einvernahme vom 15. Februar 2018 an: