Gegenüber der Vorinstanz schilderte der Beschuldigte, er habe einen Kredit aufgenommen, weil er mit seinem Schwanger ein Geschäft im Zusammenhang mit einem Rehabilitationszentrum in der Türkei habe machen wollen. Sie hätten aber keinen Umsatz gemacht. Es sei ein grosser Fehler gewesen (pag. 296 Z. 5 ff.). An der oberinstanzlichen Verhandlung gab der Beschuldigte an, seine Schulden in der Türkei würden nicht aus diesem Projekt stammen. Er habe keine Schulden mehr aus diesem Projekt (pag. 464 Z. 19 ff.). Der Beschuldigte besuchte vom 11. September 2018 bis 15. November 2018 bei der Migros Klubschule einen Deutschkurs (pag. 314; pag. 461 Z. 38 ff.).