Der Beschuldigte hatte in der Vergangenheit mit starke Rückenschmerzen zu kämpfen und musste sich einer Rückenoperation unterziehen (pag. 7). Vor drei Monate klemmte er sich einen Nerv ein, was einen leichten Bandscheibenvorfall zur Folge hatte. Dieser konnte jedoch mit Hilfe eines Chiropraktikers und Tabletten behoben werden, so dass eine Operation verhindert werden konnte (pag. 412). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung gab der Beschuldigte an, es gehe ihm gut (pag. 461 Z. 19). Das monatliche Nettoeinkommen des Beschuldigten beträgt CHF 4‘400.00 (pag. 461 Z. 31).