60 Ziff. 6). Gemäss eigenen Angaben verbrachte der Beschuldigte zudem bis 2016 mit seiner Frau die Sommerferien in der Türkei. Seit 2016 sei er aber nicht mehr in der Türkei gewesen (pag. 463 Z. 1 ff.). Der Beschuldigte verbringt seine Freizeit unter anderem im N.________, einem Treffpunkt von Ausländern (pag. 296 Z. 31 ff.). Zudem geht er oft ins Fitness und spielt Fussball in der 5. Liga beim G.________ in I.________ (pag. 412). Der Beschuldigte hatte in der Vergangenheit mit starke Rückenschmerzen zu kämpfen und musste sich einer Rückenoperation unterziehen (pag.