Der Wunsch, eine eigene Familie zu gründen, sei aber sehr gross. Die Eltern und Schwiegereltern des Beschuldigten leben in der Türkei. Zu seinen Eltern habe er ein eher schlechtes Verhältnis. Sein Vater sei schon seit langer Zeit Alkoholiker, so dass er keine schöne Kindheit gehabt habe. Seine drei Schwestern leben ebenfalls in der Türkei und haben mittlerweile selber Familie. Das Verhältnis zu seinen Schwestern und seinen Schwiegereltern sei gut (pag. 412). Der Beschuldigte flog am 23. Dezember 2010 für rund zehn Tage (pag. 88 ff.) und am 23. Dezember 2011 für rund einen Monat (pag. 108 f.) nach Istanbul (pag. 60 Ziff. 6).