Zudem erscheint ein Denkzettel mit Blick auf die auszusprechende Landesverweisung von fünf Jahren nicht notwendig. Von der anteilsmässigen Ausfällung einer Verbindungsbusse kann daher abgesehen werden. Der Beschuldigte ist zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 4‘000.00, zu verurteilen.