Er wurde mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 16. November 2012 wegen eines geringfügigen Vermögensdelikts (Sachbeschädigung) und einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 60.00 und einer Busse von CHF 700.00 verurteilt (pag. 416). Die beiden Vorstrafen wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und Fälschung von Ausweisen (Strafmandat des Untersuchungsrichteramtes III Bern- Mittelland vom 14. Juli 2008 und Urteil des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen vom 4. Juni 2009 [pag. 84; pag. 282]) wurden mittlerweile aus dem Strafregister gelöscht (vgl. pag.