Die Ausfällung einer Strafe erscheint aus generalpräventiven Gesichtspunkten auch deshalb notwendig, weil sich eine beschuldigte Person andernfalls durch Wiedergutmachung von der Anordnung einer Landesverweisung «freikaufen» könnte. Voraussetzung für die Anordnung einer obligatorischen Landesverweisung nach Art. 66a aStGB ist unter anderem, dass als Folge der Verurteilung des Ausländers zwingend eine Strafe zu ergehen hat. Wenn bei einer Wiedergutmachung nach Art