Darin verpflichtete sich der Beschuldigte, dem Sozialamt den Betrag von CHF 8‘863.65 zuzüglich Zins von CHF 215.90 zurückzuerstatten (pag. 451 ff.). Mit Schreiben vom 8. Juli 2019 teilte das Sozialamt mit, dass der Beschuldigte mit der letzten Überweisung vom 4. Juli 2019 die Rückerstattungsschuld von CHF 9‘079.55 vollständig zurückbezahlt habe. Das Rückerstattungsdossier werde deshalb geschlossen (pag. 450). 5 III. Rechtliche Würdigung