II. Sachverhalt und Beweiswürdigung Dem Beschuldigten wird in Ziff. I. 1. der Anklageschrift vom 22. Mai 2018 (pag. 259 ff.) unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe zur Last gelegt. Der Beschuldigte soll in der Zeit von Oktober 2016 bis Juni 2017 dem Sozialamt der Stadt Bern (nachfolgend: Sozialamt) einen Teil der von ihm erzielten Lohneinkünfte verheimlicht haben, wodurch er ihm nicht zustehende